Aufgrund von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln aber auch im Hausgeflügelbestand in einigen Ländern Europas, zuletzt Kroatien und Bayern, ist derzeit das Risiko eines Seuchenausbruchs in Österreich erhöht.
Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Nach derzeitigem Wissen ist dieser Stamm für den Menschen ungefährlich.
Mit 07. Dezember 2020 wurde aufgrund der aktuellen Ausbrüche die GeflügelpestVerordnung 2007 wie folgt geändert (Novelle der Geflügelpest-Verordnung):
Es wurden Gebiete mit erhöhtem Risiko festgelegt, für den Bezirk Hollabrunn betrifft das folgende Gemeinden:
1. Alberndorf im Pulkautal
2. Hadres
3. Hardegg
4. Haugsdorf
5. Retzbach
6. Seefeld-Kadolz
In diesen Gebieten sind Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel grundsätzlich am besten in Stallungen zu halten, um Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
Es sind jedoch folgende Alternativen zu dieser Stallhaltung erlaubt:
Ausgenommen von der Haltung im geschlossenen Stall sind Haltungen, bei denen eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel ohne direkten oder indirekten Kontakt sichergestellt ist, hierbei gilt besonders, dass
- ein Schutz vor dem Kontakt mit Wild- und Wasservögeln v.a. von oben durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe bzw. andere geeignete Mittel gewährleistet ist,
- die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt und
- Ausläufe gegenüber Gewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher eingezäunt und abgegrenzt sind
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen hat
Diese Maßnahmen gelten verpflichtend für alle Geflügelhalter in den oben genannten Gemeinden.
Weiters werden im Folgenden weitere wichtige Punkte der Geflügelpest-Verordnung in Erinnerung gebracht:
- Die Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Truthühner, Gänse, etc.) ist der Bezirksverwaltungsbehörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden (auch Hobbyhaltungen).
- Das Auffinden von toten Wasservögeln oder toten Greifvögeln ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Falls sich Hinweise darauf ergeben sollten, dass sich das HPAI-Virus (Geflügelpest-Virus) weiter an Österreich annähert oder gar auftritt, kann die Behörde für weitere Gebiete verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. die allgemeine Stallpflicht für Geflügel vorschreiben.
Angesichts der aktuellen Seuchensituation in Europa wird grundsätzlich auf die Bedeutung der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbeständen verwiesen.
Diese Maßnahmen sind als wichtige Prophylaxe immer einzuhalten:
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben und waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände.
- Informieren Sie ihren Tierarzt oder Amtstierarzt, wenn Sie ungewöhnlich hohe Verluste bei ihren Tieren feststellen oder die Tiere krank wirken.
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten idealerweise zur Vorbeugung einer möglichen Einschleppung des Virus von allen Geflügelhaltern eingehalten werden:
- Füttern Sie die Tiere unbedingt im Stall bzw. so, dass Wildvögel keinen Zugang zur Futterstelle haben und tränken Sie es mit Leitungswasser.
- Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
- Halten Sie Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Amtstierarzt.