Alberndorfer Bankräuberin muss in Haft

Im September raubte eine 20-Jährige die Raiffeisenbank in Alberndorf aus und stellte sich später. Vor Gericht behauptete sie nun, zu dieser Tat angestiftet worden zu sein. Eine "glatte Verleumdung", stellte Richter Rainer Klebermaß fest. Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon unbedingt.

Die Ereignisse um den 25. September 2020 in Alberndorf und Auggenthal waren, durch die geständige Verantwortung der Angeklagten bei der Schöffenverhandlung am Landesgericht Korneuburg rasch geklärt: Die 20-Jährige hatte aus dem Haus einer 45-jährigen Freundin aus Auggenthal Kleidung und eine Bohrmaschine für den Banküberfall gestohlen, den sie  auf die Raiffeisenbank-Filiale in Alberndorf beging. 

Sie hatte für die Strecke zur Filiale das Fahrrad einer 17-jährigen Bekannten aus der Europasiedlung entwendet, betrat wortlos die Bank und legte einem 30-jährigen Bankangestellten einen Zettel in schlechtem Deutsch vor, auf dem geschrieben stand: „Überfalle mit Tresor offene und leise sonst Tot“. Sie erbeutete 18.205 Euro, die sie auf ihrer Flucht im hinteren Bereich der Bushaltestelle „Alberndorf Europasiedlung“ versteckte. 

Angeklagte behauptete, sie wurde zur Tat angestiftet

Aufgrund des großen Fahndungsdrucks und weil sie wohl spürte, „dass sich die Schlinge um sie zuzog“, wie es der vorsitzende Richter Rainer Klebermaß verdeutlichte, stellte sich die 20-Jährige den Behörden und führte sie infolge ihres Geständnisses auch zum Versteck der Beute.

Sowohl bei ihrer Einvernahme bei der Polizei als auch gegenüber ihrer Anwältin Kristina Venturini und selbst noch in der Verhandlung hielt sie allerdings einen Vorwurf aufrecht, der, wenn schon nicht juristisch, aber „moralisch“ stärker wog. Sie bezichtigte den Bankangestellten und zweifachen Familienvater der Mittäterschaft. Sie behauptete dabei wiederholt, von dem 30-Jährigen zu der Tat angestiftet worden zu sein.

Richter: „Das ist eine glatte Verleumdung gewesen“

Die Ermittlungsergebnisse der Polizei und von Staatsanwalt Peter Zimmermann kamen jedoch zu dem Schluss, dass der unbescholtene Mann nichts mit dem Überfall zu tun hat und es sich folgerichtig um eine Verleumdung durch die Angeklagte handelt. Wie ihm diese Anschuldigung seit jenen Septembertagen zugesetzt hat, schilderte er vor Gericht seriös, aber sichtlich angefasst. Die zentrale Frage war, warum der Mann, der Anfang 2020 in der Bank befördert wurde, seine Familie, seinen Job und somit seine Existenz aufs Spiel setzen sollte, wenn – wie es die ansonsten recht wortkarge Angeklagte aussagte – nicht einmal ein Anteil für ihn vereinbart wurde.

„Das ist eine glatte Verleumdung gewesen“, sagte Richter Klebermaß messerscharf und hielt bei der Urteilsbegründung der Angeklagten „die besondere Gefahr für die Zukunft des zu Unrecht Beschuldigten“ vor. Für den Diebstahl, den Raub und vor allem für die Verleumdung – „Sie haben keinen Genierer, andere mit hineinzuziehen!“ – wurde die junge Frau vom Schöffensenat zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon unbedingt, und Bewährungshilfe angeordnet.

 

Bericht NÖN Hollabrunn - Christian Pfeiffer

Foto - NÖN Hollabrunn - Romana Schuler